Für deutsche Webseitenbetreiber gilt nach dem Telemediengesetz (§ 13 Abs. 7 TMG) die allgemeine Pflicht, bei der Erhebung von personenbezogenen Daten zum Beispiel bei Kontaktformularen, diese durch geeignete technische Maßnahmen zu schützen. Sie sind also sogar gesetzlich verpflichtet auf Ihrer Webseite eine SSL-Verbindung (https://) einzusetzen.
Werter Webseitenbetreiber,
als Ihr Vertragspartner für das Webhosting fühlen wir uns verpflichtet Sie als Webseitenbetreiber darauf hinzuweisen und empfehlen dringend den Einsatz eines SSL-Zertifikats. Sicherlich haben Sie es auch schon bemerkt, dass die Browser zunehmend vor unsicheren Webseiten insbesondere Seiten auf denen Formulare oder Passwortfelder vorhanden sind mit unschönen Hinweisen warnen.
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Nico Wall, Mike Alter