Grund der Abmahnung war in vielen Fällen, dass die Webseitenbetreiber nicht allen Bestimmungen des Vertrages mit dem Bildanbieter gerecht wurden. So muss oftmals trotz der Lizenzgebühr der Autor des Bildes und der Bildanbieter auf der Webseite genannt werden. Oftmals reicht die Benennung im Impressum des Internetauftrittes.
Diese Aufgabe kann man nun im p7CMS mittels einer Lizenzverwaltung bequem erledigen. Unter dem Punkt "Einstellungen" findet man den Punkt "Lizenzen". Dort können nun die entsprechenden Lizenzen übersichtlich angelegt und verwaltet werden. Für bereits vordefinierte Anbieter werden die entsprechenden Informationen sofort automatisch ins Impressum eingefügt.