Grund der Abmahnung war in vielen Fällen, dass die Webseitenbetreiber nicht allen Bestimmungen des Vertrages mit dem Bildanbieter gerecht wurden. So muss oftmals trotz der Lizenzgebühr der Autor des Bildes und der Bildanbieter auf der Webseite genannt werden. Oftmals reicht die Benennung im Impressum des Internetauftrittes.
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Mit der Quickedit-Funktion können Sie nun direkt vom Frontend-Bereich aus Seiteninhalte, News, Produkte oder Kommentare editieren. Vorraussetzung ist natürlich das Sie als Administrator im Backend-Bereich angemeldet sind. Sind Sie erfolgreich als Administrator angemeldet wird Ihnen dieser Status im Frontendbereich angezeigt und die Quickedit-Funktionen stehen zur Verfügung. Der Vorteil dieser Administrationsmethode besteht vor allem darin, dass Sie sich keine Seitenbezeichner, Produkt-IDs oder Schlagzeilen mehr merken müssen - Sie klicken einfach auf "Editieren" bearbeiten die Inhalte und bekommen nach dem Speichern die geänderten Inhalte sofort angezeigt.